Rechtsanwalt Thomas Gasch

ist geboren im Jahr 1970. Seit 1990 Studium in Potsdam. Das I. juristische Examen 1994 erworben. Nach dem unmittelbar anschließenden Referendariat beim Kammergericht in Berlin erwarb er 1997 die Zulassung als Rechtsanwalt. Die langjährige Verbundenheit mit dem Rechtsanwalt Grötz während des gemeinsamen Studiums und Referendariats führte dann zur Kanzleigründung im Jahr 1998 hier in Potsdam. Seitdem arbeitet Rechtsanwalt Gasch schwerpunktmäßig in den Bereichen des Verkehrs- und Verkehrsstrafrechtes mit Ordnungswidrigkeitenrecht.



Ein weiteres Fachgebiet unseres Büros betrifft das Grundstücksrecht. Hier arbeiten beide Anwälte eng mit örtlichen Hausverwaltungen und dem Landesverband der Haus- und Grundeigentümer Brandenburg zusammen.