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Rechtsanwälte Gasch & Grötz

ANWÄLTE

Rechtsanwalt Thomas Gasch

ist geboren im Jahr 1970. Seit 1990 Studium in Potsdam. Das I. juristische Examen 1994 erworben. Nach dem unmittelbar anschließenden Referendariat beim Kammergericht in Berlin erwarb er 1997 die Zulassung als Rechtsanwalt. Die langjährige Verbundenheit mit dem Rechtsanwalt Grötz während des gemeinsamen Studiums und Referendariats führte dann zur Kanzleigründung im Jahr 1998 hier in Potsdam. Seitdem arbeitet Rechtsanwalt Gasch schwerpunktmäßig in den Bereichen des Immobilien- und Grundstücksrechtes. Im Laufe der Zeit sind auch in erheblichem Umfang Fragestellungen um das Wohnungseigentumsrecht hinzugekommen. Aufgrund der schwerpunktmäßigen Tätigkeit im Bereich von Rechtsfragen rund um die Immobilie ist Herr Rechtsanwalt Gasch zwischenzeitlich auch stellvertretender Landesvorsitzender des Landesverbandes Haus & Grund Brandenburg.

Im Rahmen der Bearbeitung von immobilienrechtlichen Fragestellungen sind auch immer wieder erbrechtliche Fragen zu beantworten. Aufgrund dessen werden auch erbrechtliche Fragestellungen in größerem Umfang betreut und Nachlass-Auseinandersetzungen geführt.

Rechtsanwalt Thomas Gasch

Rechtsanwalt Peter Grötz

ist 1969 geboren. 1990 begann er ein Studium in Potsdam und legte 1994 das 1. juristische Staatsexamen ab. Danach schloss sich das Referendariat beim Kammergericht in Berlin an, was mit dem 2. juristischen Staatsexamen 1997 endete. Anfang 1998 erwarb Rechtsanwalt Grötz die Zulassung zum Rechtsanwalt, was im März 1998 zur Gründung des Rechtsanwaltsbüros Gasch & Grötz, gemeinsam mit Herrn Rechtsanwalt Gasch führte.

Rechtsanwalt Peter Grötz

Herr Rechtsanwalt Grötz arbeitet schwerpunktmäßig im Bereich des Miet- und gewerblichen Mietrechtes, dem WEG-Recht sowie in dem Bereich des Arbeitsrechtes.