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Rechtsanwälte Gasch & Grötz

KANZLEI

Die Rechtsanwaltskanzlei Gasch & Grötz wurde zum 01. März 1998 durch die Rechtsanwälte Thomas Gasch und Peter Grötz gegründet. Wir sind auf vielen Rechtsgebieten tätig. Schwerpunktmäßig betreut unsere Kanzlei das

  • Immobilien- und Grundstücksrecht
  • WEG-Recht
  • Mietrecht
  • Baurecht
  • Arbeitsrecht
  • Erbrecht und Nachlassbetreuung

So werden bei uns zwar schwerpunktmäßig zivilrechtliche Fragen rechtlich betreut, insbesondere vertragliche und vertragsgestaltungsrechtliche Fragen und Probleme durch beide Anwälte bearbeitet. Mitunter werden aber auch rechtliche Angelegenheiten aus dem Verwaltungsrecht, als auch dem Strafrecht bearbeitet und betreut.

Wir vertreten Sie vor allen Amtsgerichten, Landgerichten, Oberlandesgerichten sowie vor allen Verwaltungs- und Arbeitsgerichten.

Der gute Kontakt zu unseren Mandanten und ein enges Vertrauensverhältnis sind die Basis für eine erfolgreiche Zusammenarbeit zwischen uns und unseren Mandanten.